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Bitget – Update zum MiCAR-Zulassungsverfahren

2026-06-17 05:24032

Bitget EU hat bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) als zuständiger Behörde in Österreich einen Antrag auf Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, „MiCAR“) eingereicht.

 

Sobald die erforderliche Zulassung erteilt und alle anwendbaren regulatorischen Schritte abgeschlossen sind, beabsichtigt Bitget EU, Kryptowerte-Dienstleistungen in der Europäischen Union gemäß MiCAR und im Rahmen der erteilten Zulassung zu erbringen.

 

Für bestehende Kunden von Bitget Global wird der Zugriff auf die Produkte und Dienstleistungen von Bitget Global weiterhin (unter anderem) durch die geltenden vertraglichen und rechtlichen Vereinbarungen geregelt, wie sie von Bitget Global online offengelegt wurden. Weder diese Erklärung noch eine damit zusammenhängende Mitteilung ändert, ersetzt oder beeinflusst diese Vereinbarungen in sonstiger Weise. Weitere Details finden Sie in den Nutzungsbedingungen von Bitget.

 

Ihre Mittel sind weiterhin sicher und Sie können Ihre Assets hier überprüfen. Der Zugriff auf Ihre Assets unterliegt weiterhin den Geschäftsbedingungen der Plattform.

 

Diese Erklärung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot, eine Einladung, eine Empfehlung, Werbung noch eine Aufforderung für Kryptowerte-Dienstleistungen in Rechtsordnungen dar, in denen eine solche Aktivität einer vorherigen Genehmigung bedürfen würde oder anderweitig eingeschränkt ist. Der Zeitplan, der Umfang und das Ergebnis des Zulassungsverfahrens unterliegen weiterhin der Bewertung durch die FMA. Nichts in dieser Erklärung ist als Genehmigung, Befürwortung, Bestätigung oder Hinweis der FMA oder einer anderen zuständigen Behörde betreffend das voraussichtliche Ergebnis des Antrags zu verstehen.