Die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist stößt auf wachsenden Widerstand. Eine Petition gegen die Steuerpläne hat nun ihren Abschluss erreicht und bringt das Thema damit vor den Petitionsausschuss des Bundestags. Die Debatte könnte die Besteuerung langfristiger Krypto-Gewinne in Deutschland grundlegend verändern.
Petition zur Krypto-Haltefrist erreicht den Bundestag
Im Zentrum steht die Frage, ob die bisherige einjährige Haltefrist für Kryptowährungen fällt. Wer heute Bitcoin oder Altcoins länger als zwölf Monate hält, kann Gewinne steuerfrei vereinnahmen – genau dieses Prinzip steht mit der geplanten Neuregelung zur Diskussion.
Dass die Petition ihren formalen Abschluss erreicht hat, bedeutet vor allem eines: Der Petitionsausschuss muss sich nun mit den Anliegen der Unterzeichner befassen. Was genau die Petition politisch bewirken kann, ist damit noch nicht entschieden, doch das Thema hat den Weg in die parlamentarische Beratung gefunden.
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Was hinter dem Widerstand gegen die Haltefrist steckt
Der Widerstand richtet sich gegen eine mögliche Neuregelung, die Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuern würde. Besonders kritisch wird dabei die Situation von Anlegern betrachtet, die ihre Coins selbst verwahren, etwa auf einer Hardware-Wallet, statt sie bei einer Börse zu belassen.
Für diese Gruppe könnte der Wegfall der Haltefrist zu einem praktischen Problem werden: Ohne lückenlose Nachweise über Kaufzeitpunkt und Kaufpreis wird die steuerliche Behandlung späterer Verkäufe deutlich komplizierter. Wer sich mit den steuerlichen Hürden bei regulierten Krypto-Anlageprodukten beschäftigt, kennt ähnliche Fragestellungen bereits aus dem Bereich der Krypto-ETNs, wo Dokumentations- und Meldepflichten ebenfalls eine zentrale Rolle spielen.
Warum die Debatte für langfristige Anleger relevant ist
Im Kern geht es um die Frage, wie Deutschland langfristige Krypto-Gewinne künftig steuerlich behandelt. Die einjährige Haltefrist ist für die steuerliche Behandlung langfristig gehaltener Kryptowerte relevant – ein Aspekt, der auch in der grundsätzlichen Diskussion zwischen langfristigem Investieren und aktivem Trading in Deutschland immer wieder auftaucht.
Weitere Details zu Zeitpunkt, Übergangsregeln oder konkreten Steuersätzen einer möglichen Neuregelung kursieren zwar in verschiedenen Berichten, sind über die Petition und den Weg zum Petitionsausschuss hinaus jedoch nicht abschließend bestätigt. Der bekannte Referentenentwurf sieht vor, dass Gewinne aus neu angeschafften Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Bereits vorhandene Bestände sollen dagegen weitgehend geschützt werden. Die endgültige Fassung eines Gesetzentwurfs steht nach den vorliegenden Informationen noch nicht fest; auch eine politische Entscheidung über die Neuregelung ist daraus nicht ableitbar. Die Antwort eines CDU-Abgeordneten verweist ebenfalls darauf, dass sein Abstimmungsverhalten von dem Gesetzentwurf abhänge, der dem Parlament tatsächlich vorliegt.
Was Anleger jetzt beobachten sollten
Für Privatanleger, die ihre Kryptowährungen selbst verwahren, bleibt die Entwicklung im Petitionsausschuss der zentrale Beobachtungspunkt. Sollte sich an der bisherigen Haltefrist tatsächlich etwas ändern, dürften Nachweis- und Dokumentationsfragen für diese Gruppe an Bedeutung gewinnen.
Ein Hardware-Wallet zur sicheren Verwahrung von Kryptowährungen – Photo by rc.xyz NFT gallery on Unsplash
Konkrete Fristen, Übergangsregeln oder steuerliche Konsequenzen lassen sich derzeit nicht als feststehend darstellen. Wer selbst verwahrte Bestände hält, sollte den weiteren parlamentarischen Umgang mit der Petition und einer möglichen Neuregelung aufmerksam verfolgen, ähnlich wie es Anleger bei steuerlichen Fragen rund um regulierte Krypto-Anlageprodukte bereits gewohnt sind.
Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

